Corona Krise – Kann ich meinem Mitarbeiter Kündigen?

Kündigung während der Corona Krise. Die Corona Krise sorgt für Unsicherheit sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Mitarbeitern. Das ist natürlich ganz selbstverständlich, denn wenn Unternehmen zurzeit keine Arbeit haben, bzw die Geschäfte sogar schließen müssen wegen Ansteckungsgefahr, ist es klar, dass kein Unternehmen sich das sehr lange ansehen kann, bevor es entweder pleite geht, oder es anfangen muss sich von den Kosten bzw. Mitarbeiter zu trennen. Deshalb ist es klar dass sie hier handeln wollen, aber was natürlich nicht geht, ist dass sie gegen geltendes Recht verstoßen, es kann nicht sein, dass ein Unternehmen Mitarbeiter einfach fristlos Kündigen mit der Begründung oder wegen der Korona Krise, das geht auf keinen Fall. Anwalt bei Kündigung Berlin.

 Bei Unternehmen mit zehn und mehr Mitarbeiten ist also der Kündigungsschutz gegeben, das heißt der Arbeitgeber könnte ohne weiteres nicht Kündigung, es gibt natürlich die Möglichkeit betriebsbedingt zu kündigen, aber das muss im einzeln geprüft werden. Gute Fachänwälte für Kündigung in Berlin

Alleine als Grund die Corona Krise anzugeben ist nicht zulässig. Bei Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist die Situation eine ganz andere, denn hier greift der Kündigungsschutz für den Mitarbeiter nicht wenn, es sich um einen Betrieb handelt, der weniger als 10 Mitarbeiter hat. Auch hier gilt die Kündigungsfristen einzuhalten, dass heißt, befindet sich jemand in der Probezeit dann kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen beendet werden, ist jemand länger als 6 Monate in einem Betrieb dann gelten andere Kündigungsfristen z.b. vier Wochen zum Monatsende.

Wird eine Kündigung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer eine Frist von 3 Wochen um gegen diese Kündigung vorzugehen, das heißt, eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Ganz egal wie die Kündigung aussieht, ob die nun gerechtfertigt ist oder nicht, falls diese Kündigungsfrist verpasst wird, kann nichts mehr getan werden, dann ist nämlich die Kündigung rechtskräftig.

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Deshalb ist es immer sehr wichtig nach einer Kündigung mit einem Spezialisten für Arbeitsrecht zu sprechen, am besten mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, denn nur ein Fachmann kann sich mit dem Arbeitsrecht wirklich auseinandersetzen, vor allem die Feinheiten des Arbeitsrechts wirklich kennen.

Fachanwälte haben Spezialwissen, die andere Anwälte nicht haben können,weil sie sich nicht spezialisieren und nicht eine besondere Ausbildung dafür absolviert haben.

Es lohnt sich deshalb immer bei einer Kündigung, sofort einen Anwalt des Vertrauens aufzusuchen, um klarzustellen, ob die Kündigung rechtens ist und ob gegen die Kündigung vorgegangen werden kann, bzw. auch noch ob eine Abfindung einem zusteht. Wenn Sie weitere Fragen zum Arbeitsrecht haben, dann wenden Sie sich bitte an die Rechtsanwälte dr. Breuer in Berlin

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